Ein Arzt zeigt einem Patienten während einer Konsultation an einem Schreibtisch mit Unterlagen Informationen auf einem Tablet.

Beratungsnachweis (§37 SGB XI)

Verpflichtend ab Pflegegrad 2 – Als zugelassenes Unternehmen sind wir berechtigt, Beratungsleistungen gemäß §37 SGB XI anzubieten. Unsere erfahrenen Berater stehen Ihnen und Ihren Angehörigen mit Rat und Tat zur Seite, um Sie bei allen Fragen rund um Pflege und Betreuung kompetent zu unterstützen. Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld beziehen und zuhause durch Angehörige oder private Personen versorgt werden, sind ab Pflegegrad 2 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsnachweis gemäß §37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Die Beratungsbesuche dienen gleichzeitig als Unterstützung für pflegende Angehörige und als Nachweis gegenüber der Pflegekasse.

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